In meiner Praxis findet in der ersten Stunde ein Anamnesegespräch statt. Im Rahmen dieses Anamnesegesprächs mache ich mir ein Bild über die das Störungsbild und den bisherigen Verlauf. Dazu gehören auch alle bisher erfolgten medizinischen und therapeutischen Maßnahmen. Bringen Sie zum Erstgespräch bitte alle Befunde und Berichte, beispielsweise Therapie- oder Arztberichte aus vorherigen Behandlungen oder relevanten Untersuchungen mit.
Während des Anamnesegesprächs für Ihr Kind werde ich mich auch über die allgemeine Entwicklung, über eventuelle Erkrankungen, über seine spielerischen Interessen, über seine allgemeine Entwicklung und über seine häusliche und soziale Situation informieren.
Um die sprachlichen Leistungen zu überprüfen, wird mit Hilfe von Test- und Screeningverfahren die sprachliche Leistung Ihres Kindes spielerisch überprüft. Es wird z.B. untersucht, welche Laute und Wörter das Kind schon verwenden kann und wie der Satzbau ist.
Je nach Art und Ausmaß der Auffälligkeit kann die Befunderhebung in den ersten Stunden einen Schwerpunkt der Therapie darstellen. Diese Befunderhebung stellt die Grundlage für die weitere Therapie dar.
Alle persönlichen Informationen, die ich von Ihnen im Anamnesegespräch sowie während der weiteren Therapie erhalte, unterliegen der Schweigepflicht gem. §§203 (207) StGB.